Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für junge Arbeitnehmer
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen vor Überforderung und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz. Vor Beginn einer Berufsausbildung oder Beschäftigung ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Diese Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob der Jugendliche für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist und ob besondere gesundheitliche Risiken bestehen.
Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung beginnen möchten, müssen vor Arbeitsantritt untersucht werden.
Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, wenn der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist.
Die Untersuchung ist nicht erforderlich bei geringfügigen oder kurzzeitigen Tätigkeiten (z.B. Ferienjobs unter 2 Monaten).
Die Untersuchung umfasst:
Erfassung der Krankengeschichte, bisherige Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme
Allgemeine körperliche Untersuchung, Messung von Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls
Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit
Kontrolle auf Eiweiß und Zucker im Urin
Besprechung der Untersuchungsergebnisse und Beratung zu gesundheitlichen Aspekten der geplanten Tätigkeit
Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung für den Arbeitgeber
Sie benötigen einen Berechtigungsschein von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dieser muss vor der Untersuchung vorliegen.
Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Die Kosten werden von der zuständigen Behörde übernommen.
Vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung. Die Bescheinigung muss am ersten Arbeitstag vorliegen.
Bringen Sie bitte den Berechtigungsschein, Ihren Impfpass und ggf. Vorbefunde mit.
Der Arzt beurteilt, ob: