LeistungenUntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für junge Arbeitnehmer

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen vor Überforderung und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz. Vor Beginn einer Berufsausbildung oder Beschäftigung ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Diese Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob der Jugendliche für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist und ob besondere gesundheitliche Risiken bestehen.

Wer braucht die Untersuchung?

Erstuntersuchung (J1)

Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung beginnen möchten, müssen vor Arbeitsantritt untersucht werden.

Nachuntersuchung (J2)

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, wenn der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist.

Ausnahmen

Die Untersuchung ist nicht erforderlich bei geringfügigen oder kurzzeitigen Tätigkeiten (z.B. Ferienjobs unter 2 Monaten).

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchung umfasst:

1

Anamnese

Erfassung der Krankengeschichte, bisherige Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme

2

Körperliche Untersuchung

Allgemeine körperliche Untersuchung, Messung von Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls

3

Seh- und Hörtest

Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit

4

Urinuntersuchung

Kontrolle auf Eiweiß und Zucker im Urin

5

Beratung

Besprechung der Untersuchungsergebnisse und Beratung zu gesundheitlichen Aspekten der geplanten Tätigkeit

6

Bescheinigung

Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung für den Arbeitgeber

Wichtige Hinweise

Berechtigungsschein

Sie benötigen einen Berechtigungsschein von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dieser muss vor der Untersuchung vorliegen.

Kostenlos

Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Die Kosten werden von der zuständigen Behörde übernommen.

Rechtzeitig vereinbaren

Vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung. Die Bescheinigung muss am ersten Arbeitstag vorliegen.

Mitbringen

Bringen Sie bitte den Berechtigungsschein, Ihren Impfpass und ggf. Vorbefunde mit.

Was wird beurteilt?

Der Arzt beurteilt, ob:

Der Jugendliche für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist
Besondere gesundheitliche Risiken bei der geplanten Tätigkeit bestehen
Einschränkungen oder besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind

Termin für Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.